LEBEN · ERINNERN · STERBEN · TRAUER · DANK · ABSCHIED
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Abmeldungen & Erledigungen
Hier finden Sie eine stichwortartige Auflistung der Ämter, Institutionen und Personen, die im Trauerfall gegebenenfalls
zu benachrichtigen sind, ebenso eine Übersicht über die Dinge, die gegebenenfalls erledigt werden müssen.
„Gegebenenfalls“ deswegen, weil nicht in jedem Trauerfall alles zum Tragen kommt, was hier angeführt wird. Wir
sind in Bezug auf diese Übersicht auf Vollständigkeit bedacht. Sollten wir dennoch etwas übersehen haben, freuen
wir uns über eine entsprechende Nachricht.
Standesamt
(siehe auch „Erste Schritte im Trauerfall“)
Das Standesamt benachrichtigt automatisch
das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz/e),
das Nachlassgericht/Notariat,
das Finanzamt,
das Geburtsstandesamt,
das Geburtsstandesamt des überlebenden Ehepartners und
das Standesamt der Eheschließung.
Friedhofsamt
Pfarramt/Religionsgemeinschaft
Rentenservice der Deutschen Post AG (gesetzliche Rente/n)
1) Abmeldung der Rente/n des verstorbenen Menschen
2) „Sterbevierteljahr“ - wenn ein/e Witwe/r zurückbleibt wird die 3monatige Fortzahlung
der Rente der/s Verstorbenen in voller Höhe beantragt (muss innerhalb von 30 Tagen
erfolgen)
Antrag auf Witwen-/bzw. Witwerrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen (Termin vereinbaren)
Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden.
Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt.
Bei diesem Termin sind einige Unterlagen mitzubringen:
- Sterbeurkunde mit Aufdruck (gesetzl. Sozialversicherung/amtliche Zwecke/für Rente)
- Steuer-ID des Hinterbliebenen vom Finanzamt
- Rentenbescheid des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- Beginn des jeweiligen Rentenbezuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hinterbliebenen
- Tag der Eheschließung
- Bankverbindung als BIC und IBAN (befindet sich auf dem Kontoauszug unten rechts)
- Name, Anschrift und Krankenversicherten-Nr. des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- gegebenenfalls Name, Vorname und Geburtsdatum eines Kindes
- gegebenenfalls Vollmacht, falls der Antragsteller nicht selbst unterschreiben kann
- Tag „Sterbevierteljahres“ (Rentenvorschuss)
Antrag auf Halbwaisen- oder Waisenrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen (Termin vereinbaren!)
Rentenanträge können auch durch andere Personen gestellt werden.
Dazu wird eine Vollmacht oder ein Beschluss des Vormundschaftsgerichtes benötigt.
Beamtenpension bei der zuständigen Servicestelle abmelden und Witwen-/bzw. Witwerversorgung beantragen
Krankenkasse (gesetzlich und privat; Versichertenkarte sollte zurückgeschickt werden)
Beihilfe
Versorgungsamt (Behindertenausweis sollte zurückgeschickt werden)
Kriegsversehrtenrente
Ausgleichsamt
Sozialamt (ggf. auch Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen – rechtzeitig!)
Wohngeld
Blindenhilfe
Versicherungen
Wenn es Versicherungen gibt, aus denen durch den Trauerfall Leistungsansprüche resultieren (Lebensversicherungen,
Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen…) übersenden Sie dem Versicherungsunternehmen eine Sterbeurkunde,
die Versicherungspolice und die letzte Beitragsquittung.
Tipp: Fertigen Sie vorher von allem Kopien an.
Banken
Denken Sie auch daran, Kreditkarten zu sperren, Einzugsermächtigungen zu widerrufen etc.
Bausparverträge
Arbeitgeber
Beim Arbeitgeber sind sämtliche Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweisheft der
Rentenversicherung anzufordern. Außerdem anfragen, ob der Arbeitgeber Beihilfe zu den Bestattungskosten gewährt
und ob Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht.
Betriebsrente
Zusatzversorgungen - VBL, ZVK, KVBW…
Abmelden und Antrag auf Hinterbliebenenrente/Waisenrente stellen.
Behandelnde Ärzte
Steuerberater
Termine
Gewerkschaft
Notariat/Nachlassgericht
Das Standesamt übersendet dem Notariat des Wohnortes des Verstorbenen eine Todesanzeige. Hat der Verstorbene zu
Hause ein privates Testament verwahrt, so sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies dem Notariat zu übergeben.
Die Angehörigen werden in den nächsten Wochen vom Notariat geladen, welches das Nachlassverfahren durchzuführen
hat.
Haushaltsauflösung/Entrümpelung
Es ist sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten und Preise von Firmen, die dies übernehmen, zu informieren.
Vieles kann auch an wohltätige Institutionen gespendet werden. Bezüglich einer Haushaltsauflösung, kann Ihnen in
der Regel das Bestattungshaus mit Informationen weiterhelfen.
Rundfunk (GEZ), Kabel, Premiere
Miete, ENBW/Energieversorger, Müllabfuhr
Telefon, Handy
Zeitschriften/Abos
PKW (auch Anhänger)
Mitgliedschaften
Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen
„Digitales Erbe“ (Accounts, social networking, Onlinebanking, Daten, Adressen etc.)
Steinmetz
Auswahl des Grabsteines oder Absprache wegen Ergänzung der Inschrift bei einem schon vorhandenen Stein. Dieser Schritt
hat in der Regel Zeit, zumal bei erfolgter Erdbestattung meist einige Monate verstreichen müssen, bevor der Grabstein
gesetzt werden kann.
Grabpflege (wer? wie?)
Danksagung
Einige Tage oder Wochen nach der Bestattung können Sie entscheiden, ob Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung
schalten und/oder Danksagungskarten verschicken möchten.
Das können Sie selbst veranlassen (Zeitung, Druckerei, Eigendruck) oder ggf. mit dem Bestattungshaus besprechen
und durch dieses erledigen lassen.
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind
in manchen Fällen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.