LEBEN · ERINNERN · STERBEN · TRAUER · DANK · ABSCHIED

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Ein Trauerfall tritt ein


Was zunächst zu bedenken und zu erledigen ist

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte bald einen erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den, der Notdienst hat. Von ihm wird die Todesbescheinigung ausgestellt. Nur bei nicht natürlichen oder ungewissen Todesursachen muss die Polizei eingeschaltet werden. Bei einem Sterbefall in Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim wird die Ausstellung der Todesbescheinigung durch die Einrichtung veranlasst.




Wenn Sie es möchten, benachrichtigen Sie Verwandte, Bekannte oder Freunde, um weitere Schritte zu besprechen.

Danach sollten Sie mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens telefonisch Verbindung aufnehmen. Meist wird ein Institut ausgewählt, das am Wohnort des Verstorbenen ansässig ist oder an dem Ort, an dem die Beerdigung stattfinden soll. Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen können auch sehr hilfreich sein. Sie können das Bestattungsinstitut völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Unternehmen, die ihre Arbeit ernst nehmen und sich als Dienstleister in schwieriger Situation verstehen, beraten Sie in einem persönlichen, geduldigen und vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend die mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Vielleicht hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten seinen Willen hinsichtlich der Bestattung hinterlassen? In diesem Fall ist das Institut zu kontaktieren, mit dem er die Bestattungsvorsorge gemacht hat.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen. Der bzw. die Verstorbene darf nach Eintreten des Todes noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Im Rahmen der Überführung, nimmt das Bestattungsinstitut die Todesbescheinigung mit, um den Trauerfall beim Standesamt anzuzeigen. Von dort bekommen Sie dann (über den Bestatter) die von Ihnen gewünschte Anzahl der Sterbeurkunden.

Folgende Dokumente sollten Sie bereit legen:

- Todesbescheinigung (wenn im Krankenhaus der Tod eintritt, holt der Bestatter diese dort ab)
- Personalausweis
- Geburtsurkunde nur bei Ledigen
- Heiratsurkunde/Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls die/der Verstorbene verwitwet war

- Nachweis über akademischen Grad

- Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte/Chip-Karte)
- Versicherungspolicen (Lebens- oder Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
- Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Papiere und Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt in der Regel auch den Großteil der notwendigen Behördengänge für Sie.

Wenn Sie schon wissen, in welcher Kleidung Ihr/e Angehörige/r bestattet werden soll, können Sie diese zum Beratungsgespräch im Bestattungsinstitut mitbringen. Wenn Sie für die Entscheidung mehr Zeit oder Hilfe brauchen, genügt das aber auch später noch.

Im Gespräch mit dem Bestattungshaus, das sowohl dort als auch bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort geführt werden kann, wird dann u.a. Folgendes besprochen:

Aufnahme der Personalien des/der Verstorbenen für die Meldung beim Standesamt und die weiteren Formalitäten. Information über Gebühren und Kosten.




Festlegung der Bestattungsart:

Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Viele verschiedene Bestattungsvarianten setzten eine Feuerbestattung voraus. Wie z.B. Friedwald, Seebestattung, Baumbestattung…. (Siehe dazu auch unsere Seite „Bestattungsarten“.)
Bei einer Einäscherung ist eine zweite ärztliche Untersuchung notwendig, die in der Regel am Krematorium von einem Amtsarzt durchgeführt wird.

Wenn es noch keine Grabstätte gibt, in die der verstorbene Mensch oder seine Asche zugebettet werden soll, muss eine Grabart ausgewählt werden.

Dann steht die Absprache mit dem/der Geistlichen oder Trauerredner/in an, die Festsetzung des Bestattungstermins und die Organisation der Bestattung (welche Räume werden genutzt und für wie lange, darf der Termin öffentlich gemacht werden, wünscht die Familie ein Kondolenzbuch, eine CD-Anlage etc.?).

Schließlich ist über die Gestaltung der Abschiedsfeierlichkeiten zu sprechen: Welchen Sarg sollen wir nehmen, welche Deckengarnitur, brauchen wir ein Holzkreuz für das Grab und eine Schmuckurne? Möchten Menschen noch Gelegenheit haben, den Verstorbenen zu sehen, im etwas in den Sarg zu legen, soll es also eine offene Aufbahrung geben? Und wenn ja, wo (zu Hause, in den Räumen des Instituts, am Friedhof…)?

Soll eine Todesanzeige in der Zeitung erscheinen und/oder werden wir Trauerkarten verschicken? (Siehe hierzu auch unsere Seite zur Gestaltung von Traueranzeigen.) Sehr wichtig sind auch der Blumenschmuck und die musikalische Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten.

Wenn Sie sich rund um den Friedhof nicht so gut auskennen, kann Ihnen das Bestattungshaus sicher behilflich sein, eine Gaststätte ausfindig zu machen, in der Sie im Anschluss an die Bestattung mit den Trauergästen zusammenkommen können.

Schließlich können Sie mit dem Bestattungsinstitut noch durchsprechen, welche Gänge und Erledigungen von diesem übernommen werden und was Ihnen selbst zu tun bleibt.

Nach der Bestattung

- Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten
- Abmeldung bei Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt, Versorgungsamt
(das übernimmt meist der Bestatter)

- Betriebsrente abmelden (auch das kann das Institut für Sie erledigen)

- Kündigung von laufenden Verträgen
- Bei hinterbliebenen Ehepartnern Rentenfortzahlung (1/4Jahr), danach Witwen/er Rente beantragen
- Testament für das Nachlassgericht bereit halten
- Ausräumen der Wohnung
- Nachsendeantrag bei der Post stellen

- Meldung beim Finanzamt und Erstellung einer Steuererklärung

Tipp: Bewahren Sie Ihre Rechnung der Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Spätere Überlegungen

Grabpflege – Wenn Sie diese nicht selbst übernehmen können oder wollen, kann ein Friedhofsgärtner damit beauftragt werden.

Auswahl des Grabsteines (oder, falls der Stein schon vorhanden ist, Ergänzung der Inschrift) – Bei Erdbestattungen kann man den Stein in der Regel nach ca. einem Jahr aufrichten lassen.



vbt - Verein zur Förderung der Bestattungs- und Trauerkultur e.V.
Neuffenstraße 47 - 70771 Leinfelden-Echterdingen

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